Geschäftsbedingungen für Seminarteilnahme/Intensivgruppen
mit der CRS Media Ltd. (Paramedius Institut) vertreten durch Arno Ostländer – im weiteren Anbieter / Auftragnehmer genannt – und dem Teilnehmer / der Teilnehmerin / KlientIn. (AGB externer Fortbildungsanbieter haben u.U. Vorrang)
01. Anmeldung
01.01. Für alle Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen anerkannt. Die TeilnehmerInnen können sich schriftlich oder per E-Mail anmelden.
01.02. Für Kurse ist bereits die Anmeldung verbindlich. Wir benachrichtigen die TeilnehmerInnen, wenn der Kurs belegt ist oder ausfällt. Wir sind berechtigt, bei einer geringen Anzahl von Teilnehmern den Kurs zeitlich zu reduzieren (zB von 2 Tagen auf 1 Tag) oder einen Gutschein für eine Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt auszustellen.
01.03. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum beim Anbieter berücksichtigt.
01.04. Die jeweiligen Gebühren für Kurse und Vorträge bzw. die vereinbarte Anzahlung müssen bis spätestens 3 Tage vor dem Seminarbeginn per Überweisung eingegangen sein.
01.05. Mit seiner Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten intern zum Zwecke der Organisation und Kommunikation gespeichert, verarbeitet und ggf. weitergegeben werden. (Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz. Datenschutz)
02. Kontraindikation zur Arbeit mit Hypnose/Trance
02.01. Akute Erkrankungen im letzten halben Jahr (v.a. Herz-Kreislauf/Thrombose)
02.02. Epilepsie/Anfallsleiden
02.03. Psychische Krankheiten (v.a. Psychosen/Schizophrenie)
02.04. Drogenabhängigkeit/Starke Medikation
02.05. Körperliche/Geistige Behinderungen
02.06. Falls derartige Kontraindikationen vorliegen kann der Termin/die Intensivsitzung/Intensivwoche anteilig mit 80% in Rechnung gestellt werden.
03. Rücktritt
03.01. Bei Kursen wird das Entgelt mit der Buchung fällig. Im Falle des Rücktritts sind die TeilnehmerInnen zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet.
03.02. Die Nichtinanspruchnahme einzelner oder aller Veranstaltungseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Gebühren. Die Termine sind stets pünktlich einzuhalten. Verspätet sich der Teilnehmer/Klient ohne Nachricht bei Einzelterminen um 15 Minuten oder bei einem Seminar um eine Stunde, so gilt der Termin als nicht wahrgenommen, wird jedoch voll berechnet.
04. Seminarausfall
04.01. Die Durchführung einer Veranstaltung ist an eine notwendige MindestteilnehmerInnenzahl gebunden. Liegen nicht genügend Anmeldungen vor, kann eine Veranstaltung abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden sofort erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
04.02. Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit des Referenten und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, befreien ihn für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist der Auftragnehmer nicht zum Schadenersatz, insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet.
04.03. Ein Wechsel des Dozenten oder der Räumlichkeit gilt nicht als Ausfall / wesentliche Änderung, da die Person des Dozenten und der Raum nicht wesentlicher Bestandteil sind. Ausnahme sind berühmte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, deren Person Gegenstand / Hauptbestandteil der Veranstaltung ist.
05. Eigenverantwortlichkeit
05.01. Jeder Teilnehmer handelt eigenverantwortlich. Er trägt die volle Verantwortung für sich und die eigenen Handlungen innerhalb und außerhalb des Seminars und kommt für verursachte Schäden selbst auf.
05.02. Der Teilnehmer verpflichtet sich, im Vorfeld der Veranstaltung über körperliche oder psychische Probleme, die für die Teilnahme relevant sein könnten, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
05.03. Wir übernehmen außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns unsererseits keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden in Zusammenhang mit der Veranstaltung.
05.04. Wir behalten uns vor, in begründeten Fällen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr entsteht dadurch nicht.
06. Haftungsausschluss
06.01. Unsere Haftung für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
07. Urheberrechte
07.01 Die Konzepte und Inhalte der Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für die in den Veranstaltungen verwendeten Arbeitsunterlagen. Das Kopieren und die Weiterleitung an Dritte sind nur mit vorheriger Einwilligung des Urheberberechtigten zulässig.
07.02. Ton und Bildmitschnitte während der Veranstaltung sind unzulässig.
08.Verschwiegenheit
08.01. Der Behandler / Seminarleiter ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das gleiche trifft auch auf den Klienten / Seminarteilnehmer zu. Der Klient / Seminarteilnehmer hat kein Recht zur Weitergabe von Informationen in Wort, Schrift und Bild an Dritte, insbesondere nicht an Organe der Presse und zu Veröffentlichungszwecken. Bei der Weitergabe von Informationen aus Gesprächen / Seminaren in Wort, Schrift und / oder Bild an die Presse oder zur Veröffentlichung ist der entstehende Schaden zu ersetzen, mindestens jedoch pauschal eine Summe von 50.000 €.
09. Salvatorische Klausel
09.01. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die ganz oder teilweise ungültige Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10. Verzug und Zinsen
10.01. Zum Zeitpunkt des Seminars / der Veranstaltung / der Ausbildung / des Termins ist das Entgelt zu Beginn des Termins / im Voraus fällig. Sollte eine Zahlung später erfolgen oder eine Ratenzahlungsvereinbarung nicht eingehalten werden, so werden Zinsen von 8 vom Hundert über dem gültigen Basiszinssatz (Selbständige und Unternehmer) bzw. 5 vom Hundert über dem gültigen Basiszinssatz (Privatperson) zzgl. pauschal 15 € Kosten für jede Erinnerung erhoben. Das gilt auch dann, wenn Termine nicht wahrgenommen werden. Bei Verzug einer Rate um mehr als drei Kalendertage ist eine vereinbarte Ratenzahlung hinfällig und alle Beträge sind in einer Summe fällig. Bei längerfristigen Vereinbarungen mit unterjährigen Zahlungsvereinbarungen gelten ab dem ersten Verzug von drei Werktagen jährliche Raten vereinbart. Wenn eine Frist bestimmt ist, innerhalb derer Seminare absolviert werden sollen, so ist immer der durchschnittlich monatlich fällige Betrag zu zahlen. Besteht hier ein Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, so wird der Gesamtbetrag bis zum Ende der Vereinbarung zur Zahlung fällig.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Individuelle Termine / Intensivtage und -wochen
01. Eigenverantwortlichkeit
01.01 Jeder Klient handelt eigenverantwortlich. Er trägt die volle Verantwortung für sich und die eigenen Handlungen innerhalb und außerhalb des Seminars und kommt für verursachte Schäden selbst auf.
01.02. Wir übernehmen außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns unsererseits keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden in Zusammenhang mit der Sitzung.
02. Erstgespräch
02.01 Der Klient verpflichtet sich, im Anamnesegespräch über körperliche oder psychische Probleme, die für die Teilnahme relevant sein könnten, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
02.02 Ersttermine werden ebenfalls nach den angegebenen Honorarsätzen berechnet.
03. Heilungsausschluss im Coaching-/Beratungsbereich
03.01 Im Coaching-/Beratungsbereich werden keine Krankheiten diagnostiziert oder behandelt.
03.02. Es handelt sich ausschließlich um nichtmedizinische Sitzungen.
03.03. Bei Krankheiten sollte unbedingt ein Arzt oder Heilpraktiker konsultiert werden.
04. Kontraindikation zur Arbeit mit Hypnose/Trance
04.01. Akute Erkrankungen im letzten halben Jahr (v.a. Herz-Kreislauf/Thrombose)
04.02. Epilepsie/Anfallsleiden
04.03. Psychische Krankheiten (v.a. Psychosen/Schizophrenie)
04.04. Drogenabhängigkeit/Starke Medikation
04.05. Körperliche/Geistige Behinderungen
04.06. Falls derartige Kontraindikationen vorliegen kann der Termin/die Intensivsitzung/Intensivwoche anteilig mit 80% in Rechnung gestellt und nicht durchgeführt werden.
05. Intensivtage/-Intensivwochen
05.01. Intensivwochen und Angebotspakete sind vorab bar oder per Überweisung zu begleichen.
05.02. Wir behalten uns vor, in begründeten Fällen die Arbeit mit Klienten abzubrechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Intensivtage entsteht dadurch nicht.
05.03. Wir sind berechtigt, bei einer geringen Anzahl von Teilnehmern den Kurs zeitlich zu reduzieren (zB von 2 Tagen auf 1 Tag) oder einen Gutschein für eine Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt auszustellen.
06. Kurzfristige Terminabsagen
06.01.Kurzfristig vom Klienten abgesagte oder ohne Ankündigung nicht wahrgenommene Beratungs-/ Coachingsitzungen bedingen ein Ausfallhonorar.
06.02. Der Klient verpflichtet sich deshalb, für vereinbarte aber nicht wahrgenommene Behandlungsstunden, unabhängig vom Grund der Verhinderung, ein Ausfallhonorar je Termin privat zu zahlen. Bei Absage 1 Werktag vor dem Termin beträgt dieses 50 %, am Tag des Termins 100 % des Honorars. Bei einer Absage 2 Werktage vor dem Termin ist keine Ausfallentschädigung zu zahlen. Eine Absage kann nur telefonisch / persönlich erfolgen, nicht zB per Telefon, SMS oder Mail bzw. über Soziale Netzwerke.
06.03. Bei Sitzungen in 2 Terminen ist der zweite Termin nicht verschiebbar. Es muss ggfs. ein neuer Termin gemäß Preisliste für ein normales Einzelgespräch der entsprechenden Dauer vereinbart werden. Sollte der Folgetermin aus wichtigem Grund verschoben werden, so muss dies max. 2 Werktage vorher telefonisch unter Angabe des Grundes geschehen und der dann aus Kulanz vereinbarte Termin eingehalten werden.
06.04. Sitzungen die vom Klienten mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden nicht in Rechnung gestellt.
07. Terminverschiebung/Terminausfall
07.01. In einer psychologischen Beratungspraxis kann es v.a. in der hypnotischen Trancearbeit zu Terminverschiebungen kommen. Die angefallene Zeit wird natürlich nachgeholt bzw. an die Sitzung angehängt.
07.02 Im Falle von Terminverschiebungen oder Terminausfällen seitens des Auftragnehmers können keine Ansprüche geltend gemacht werden.
07.03 Die Termine sind vom Auftraggeber / Klienten stets pünktlich einzuhalten. Verspätet sich der Teilnehmer/Klient ohne Nachricht bei Einzelterminen um 15 Minuten oder bei einem Seminar um eine Stunde, so gilt der Termin als nicht wahrgenommen, wird jedoch voll berechnet.
08.Verschwiegenheit
08.01. Der Behandler / Seminarleiter ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das gleiche trifft auch auf den Klienten / Seminarteilnehmer zu. Der Klient / Seminarteilnehmer hat kein Recht zur Weitergabe von Informationen in Wort, Schrift und Bild an Dritte, insbesondere nicht an Organe der Presse und zu Veröffentlichungszwecken. Bei der Weitergabe von Informationen aus Gesprächen / Seminaren in Wort, Schrift und / oder Bild an die Presse oder zur Veröffentlichung ist der entstehende Schaden zu ersetzen, mindestens jedoch pauschal eine Summe von 50.000 €.
09. Salvatorische Klausel
09.01. Sollten einzelne Bestimmungen dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die ganz oder teilweise ungültige Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10. Verzug und Zinsen
10.01. Zum Zeitpunkt des Seminars / der Veranstaltung / des Termins ist das Entgelt zu Beginn des Termins / im Voraus fällig. Sollte eine Zahlung später erfolgen oder eine Ratenzahlungsvereinbarung nicht eingehalten werden, so werden Zinsen von 8 vom Hundert über dem gültigen Basiszinssatz (Selbständige und Unternehmer) bzw. 5 vom Hundert über dem gültigen Basiszinssatz (Privatperson) zzgl. pauschal 15 € Kosten für jede Erinnerung erhoben. Das gilt auch dann, wenn Termine nicht wahrgenommen werden. Bei Verzug einer Rate um mehr als drei Kalendertage ist eine vereinbarte Ratenzahlung hinfällig und alle Beträge sind in einer Summe fällig. Bei längerfristigen Vereinbarungen mit unterjährigen Zahlungsvereinbarungen gelten ab dem ersten Verzug von drei Werktagen jährliche Raten vereinbart. Wenn eine Frist bestimmt ist, innerhalb derer Termine wahrgenommen werden sollen (siehe Vertrag – in der Regel 5 Termine in 3 Monaten) , so begründet eine Unterbrechung von mehr als 45 Tagen, in der keine Termine wahrgenommen werden, unabhängig vom Grund die Fälligkeit des Gesamtbetrages für alle noch offenen Termine bis zum gesamten Vertragsende.
Gerichtsstand / Erfüllungsort ist Vaals / Niederlande in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig.
Stand 01/2012

Letzte Kommentare