AGB

Geschäftsbedingungen für Seminarteilnahme/Intensivgruppen
(AGB externer Fortbildungsanbieter haben u.U. Vorrang)

01. Anmeldung

01.01. Für alle Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen anerkannt. Die TeilnehmerInnen können sich schriftlich oder per E-Mail anmelden.

01.02. Für Kurse ist bereits die Anmeldung verbindlich. Wir benachrichtigen die TeilnehmerInnen, wenn der Kurs belegt ist oder ausfällt.

01.03. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum bei Arno Ostländer berücksichtigt.

01.04. Die jeweiligen Gebühren für Kurse und Vorträge müssen bis spätestens 3 Tage vor dem Seminarbeginn per Überweisung eingegangen sein.

01.05. Mit seiner Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten intern zum Zwecke der Organisation und Kommunikation gespeichert, verarbeitet und ggf. weitergegeben werden. (Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz. Datenschutz)

02. Kontraindikation zur Arbeit mit Hypnose/Trance

02.01. Akute Erkrankungen im letzten halben Jahr (v.a. Herz-Kreislauf/Thrombose)

02.02. Epilepsie/Anfallsleiden

02.03. Psychische Krankheiten (v.a. Psychosen/Schizophrenie)

02.04. Drogenabhängigkeit/Starke Medikation

02.05. Körperliche/Geistige Behinderungen

02.06. Falls derartige Kontraindikationen vorliegen kann der Termin/die Intensivsitzung/Intensivwoche anteilig mit 80% in Rechnung gestellt werden.

03. Rücktritt

03.01. Bei Kursen berechnet Arno Ostländer im Falle des Rücktritts bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn eine pauschale Aufwandsentschädigung von 50 % des Kursentgelts, mindestens EUR 50,00. Bei einem späteren Rücktritt sind die TeilnehmerInnen zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet.

03.02. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Arno Ostländer.

03.03. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Gebühren.

04. Seminarausfall

04.01. Die Durchführung einer Veranstaltung ist an eine notwendige MindestteilnehmerInnenzahl gebunden. Liegen nicht genügend Anmeldungen vor, kann eine Veranstaltung abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden sofort erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

04.02. Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit des Referenten und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, die Arno Ostländer nicht zu vertreten hat, befreien Arno Ostländer für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist Arno Ostländer nicht zum Schadenersatz, insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet.

04.03. Ein Wechsel des Dozenten oder der Räumlichkeit gilt nicht als Ausfall / wesentliche Änderung, da die Person des Dozenten und der Raum nicht wesentlicher Bestandteil sind. Ausnahme sind berühmte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, deren Person Gegenstand / Hauptbestandteil der Veranstaltung ist.

05. Eigenverantwortlichkeit

05.01. Jeder Teilnehmer handelt eigenverantwortlich. Er trägt die volle Verantwortung für sich und die eigenen Handlungen innerhalb und außerhalb des Seminars und kommt für verursachte Schäden selbst auf.

05.02. Der Teilnehmer verpflichtet sich, im Vorfeld der Veranstaltung über körperliche oder psychische Probleme, die für die Teilnahme relevant sein könnten, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

05.03. Wir übernehmen außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns unsererseits keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden in Zusammenhang mit der Veranstaltung.

05.04. Wir behalten uns vor, in begründeten Fällen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr entsteht dadurch nicht.

06. Haftungsausschluss

06.01. Unsere Haftung für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

07. Urheberrechte

07.01 Die Konzepte und Inhalte der Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für die in den Veranstaltungen verwendeten Arbeitsunterlagen. Das Kopieren und die Weiterleitung an Dritte sind nur mit vorheriger Einwilligung des Urheberberechtigten zulässig.

07.02. Ton und Bildmitschnitte während der Veranstaltung sind unzulässig.

08.Verschwiegenheit

08.01. Der Behandler / Seminarleiter ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das gleiche trifft auch auf den Klienten / Seminarteilnehmer zu. Der Klient / Seminarteilnehmer hat kein Recht zur Weitergabe von Informationen in Wort, Schrift und Bild an Dritte, insbesondere nicht an Organe der Presse und zu Veröffentlichungszwecken. Bei der Weitergabe von Informationen aus Gesprächen / Seminaren in Wort, Schrift und / oder Bild an die Presse oder zur Veröffentlichung ist der entstehende Schaden zu ersetzen, mindestens jedoch pauschal eine Summe von 50.000 €.

09. Salvatorische Klausel

09.01. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die ganz oder teilweise ungültige Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Individuelle Termine/Intensiv- tage und -wochen

01. Eigenverantwortlichkeit

01.01 Jeder Klient handelt eigenverantwortlich. Er trägt die volle Verantwortung für sich und die eigenen Handlungen innerhalb und außerhalb des Seminars und kommt für verursachte Schäden selbst auf.

01.02. Wir übernehmen außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns unsererseits keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden in Zusammenhang mit der Sitzung.

02. Erstgespräch

02.01 Der Klient verpflichtet sich, im Anamnesegespräch über körperliche oder psychische Probleme, die für die Teilnahme relevant sein könnten, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

02.02 Ersttermine werden ebenfalls nach den angegebenen Honorarsätzen berechnet.

03. Heilungsausschluss im Coaching-/Beratungsbereich

03.01 Im Coaching-/Beratungsbereich werden keine Krankheiten diagnostiziert oder behandelt.

03.02. Es handelt sich ausschließlich um nichtmedizinische Sitzungen.

03.03. Bei Krankheiten sollte unbedingt ein Arzt oder Heilpraktiker konsultiert werden.

04. Kontraindikation zur Arbeit mit Hypnose/Trance

04.01. Akute Erkrankungen im letzten halben Jahr (v.a. Herz-Kreislauf/Thrombose)

04.02. Epilepsie/Anfallsleiden

04.03. Psychische Krankheiten (v.a. Psychosen/Schizophrenie)

04.04. Drogenabhängigkeit/Starke Medikation

04.05. Körperliche/Geistige Behinderungen

04.06. Falls derartige Kontraindikationen vorliegen kann der Termin/die Intensivsitzung/Intensivwoche anteilig mit 80% in Rechnung gestellt werden.

05. Intensivtage/-Intensivwochen

05.01. Intensivwochen und Angebotspakete sind vorab bar oder per Überweisung zu begleichen.

05.02. Wir behalten uns vor, in begründeten Fällen die Arbeit mit Klienten abzubrechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Intensivtage entsteht dadurch nicht.

06. Kurzfristige Terminabsagen

06.01.Kurzfristig vom Klienten abgesagte oder ohne Ankündigung nicht wahrgenommene Beratungs-/ Coachingsitzungen bedingen ein Ausfallhonorar.

06.02. Der Klient verpflichtet sich deshalb, für vereinbarte aber nicht wahrgenommene Behandlungsstunden, unabhängig vom Grund der Verhinderung, ein Ausfallhonorar von mindestens 80% des vereinbarten Honorars je Termin privat zu zahlen.

06.03. Bei Rauchentwöhnungen in 2 Terminen ist der zweite Termin nicht verschiebbar. Es muss ggfs. ein neuer Termin gemäß Preisliste für ein normales Einzelgespräch à 60 Minuten vereinbart werden. Sollte der Folgetermin aus wichtigem Grund verschoben werden, so muss dies max. 24 Stunden vorher telefonisch unter Angabe des Grundes geschehen und der dann aus Kulanz vereinbarte Termin eingehalten werden.

06.04. Sitzungen die vom Klienten aus zwingenden Gründen mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden nicht in Rechnung gestellt.

07. Terminverschiebung/Terminausfall

07.01. In einer psychologischen Beratungspraxis kann es v.a. in der hypnotischen Trancearbeit zu Terminverschiebungen kommen. Die angefallene Zeit wird natürlich nachgeholt bzw. an die Sitzung angehängt.

07.02 Im Falle von Terminverschiebungen oder Terminausfällen seitens der Praxis Arno Ostländer können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

08.Verschwiegenheit

08.01. Der Behandler / Seminarleiter ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das gleiche trifft auch auf den Klienten / Seminarteilnehmer zu. Der Klient / Seminarteilnehmer hat kein Recht zur Weitergabe von Informationen in Wort, Schrift und Bild an Dritte, insbesondere nicht an Organe der Presse und zu Veröffentlichungszwecken. Bei der Weitergabe von Informationen aus Gesprächen / Seminaren in Wort, Schrift und / oder Bild an die Presse oder zur Veröffentlichung ist der entstehende Schaden zu ersetzen, mindestens jedoch pauschal eine Summe von 50.000 €.

09. Salvatorische Klausel

09.01. Sollten einzelne Bestimmungen dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die ganz oder teilweise ungültige Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Gerichtsstand / Erfüllungsort ist Vaals / Niederlande in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig.

Stand 10/2009

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